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Nachteilsausgleich für autistische Schüler?

original Thema anzeigen

 
26.02.10, 06:01:09

Morticia

Hallo,
ich habe gelesen es gibt einen Nachteilsausgleich für autistische Schüler an "normalen" Schulen. Was genau ist ein Nachteilsausgleich? Muss der Schüler den bei der Schule beantragen oder bei wem/welcher Behörde?

Morticia
26.02.10, 10:58:06

Skugga

geändert von: Skugga - 26.02.10, 10:59:40

Hallo,
diesen Nachteilsausgleich habe ich.
Ich zähle einfach mal aus, was die Vor- und Nachteile sind:

- Man wird von Gruppenarbeiten befreit
- Referate dürfen alleine gehalten werden
- Man darf bei schulischen Veranstaltungen(Bundes Jugend Spiele, Feste) zuhause bleiben
- Klassenfahrten müssen nicht besucht werden
- Mündliche Note wird auf ein Minimum zensiert

Nachteil:
Man erhält ein Vermerk auf das Zeugnis, dass man diesen Nachteilsausgleich hat, aufgrund des Autismus.

Zitat:
Muss der Schüler den bei der Schule beantragen oder bei wem/welcher Behörde?

Man muss dies dem Direktor mitteilen. Man erhält diesen Nachteilsausgleich auch nur, wenn die Klasse über den Autismus unterrichtet ist(Fand ich ziemlich unangenehm, aber naja).
26.02.10, 13:32:39

55555

geändert von: 55555 - 26.02.10, 13:35:43

Im Grunde wird das meines Wissens mehr oder weniger im Einzelfall ausgehandelt. Die Ergebnisse schwanken stark je nachdem welche Einzelpersonen als Entscheider beteiligt sind.

Daher wäre aus meiner Sicht erstmal die Frage wo aus deiner Sicht Barrieren vorhanden sind (denn Enthinderung ist gegenüber Nachteilsausgleichen vorzuziehen).

Wenn du noch nicht als Autist dort bekannt bist wäre zu überlegen, ob das so gut wäre. Denkbar sind auch ärztliche Atteste ohne Angabe der Diagnose, da muß der jeweilige Arzt wieder mitmachen.
Zitat von Skugga:
Man erhält ein Vermerk auf das Zeugnis, dass man diesen Nachteilsausgleich hat, aufgrund des Autismus.

Skugga, ich finde es nicht gut, wenn du Aussagen einfach weiterverbreitest, die bereits angezweifelt wurden, worauf du aber nicht eingingst. Mit Falschangaben ist niemandem geholfen.
26.02.10, 19:21:09

Skugga

55555:
Man muss nicht unbedingt einen ärztlichen Attest haben, denn den musste ich auch nicht vorzeigen. Ist aber natürlich wohl von Schule zu Schule verschieden.

Zitat:
Skugga, ich finde es nicht gut, wenn du Aussagen einfach weiterverbreitest, die bereits angezweifelt wurden, worauf du aber nicht eingingst.

Ich verstehe gerade nicht, was du mir mitteilen möchtest. Welche Angaben wurden wo angezweifelt, und wo bin ich nicht auf was eingegangen?

Zitat:
Mit Falschangaben ist niemandem geholfen.

Woher möchtest du wissen, ob der Inhalt meines Textes falsch ist? Es ist bei mir einfach fakt.
26.02.10, 19:41:48

55555

Zitat von Skugga:
Man muss nicht unbedingt einen ärztlichen Attest haben, denn den musste ich auch nicht vorzeigen.

Wo habe ich das behauptet?
Zitat:
Ich verstehe gerade nicht, was du mir mitteilen möchtest. Welche Angaben wurden wo angezweifelt, und wo bin ich nicht auf was eingegangen?

Siehe hier.
26.02.10, 20:04:06

Skugga

Zitat:
Wo habe ich das behauptet?

Nirgenst, das habe ich ja gesagt.

Ah, ich habe den alten Thread nicht mehr gelesen gehabt(Muss mich noch umgewöhnen wegen der Forumsstruktur), ich antworte dazu einfach mal hier:

Zitat:
Welches Bundesland (ggf. per Mail mitteilen)? Je nach Landesrecht ist das gesetzeswidrig.

Schleswig Holstein.

Mir wäre es natürlich auch lieber, wenn es dort nicht stehen würde. Aber ich denke dem Threadstarter hilft es trotzdem, weil er in eine ähnliche Situation gelangen könnte. Und hilfreich war es für ihn bestimmt auch, welche Nachteilsausgleiche man erhält.
26.02.10, 21:06:42

55555

geändert von: 55555 - 26.02.10, 21:08:09

Was hast du bei der Schule vorgelegt? Bei dem Vorschlag mit dem Attest oben ging es mir darum der Schule nicht die Information zur Diagnose zukommen zu lassen. Und irgendwelche Nachweise wollen die wohl schon meist sehen.
Zitat von Skugga:
Mir wäre es natürlich auch lieber, wenn es dort nicht stehen würde.

Wie würdest du das deuten?
Zitat von SH: ZVO §6,2:
In die Bewertung von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden.

Quelle

Der Threaderöffner könnte auch mal an sich §6 in der verlinkten Quelle anschauen. Das gilt nur für SH, aber man kann ja auch die entsprechende Regelung für das eigene Bundesland aufstöbern und da schauen.
26.02.10, 21:34:26

Skugga

Zitat:
Was hast du bei der Schule vorgelegt?

Vorlegen musste ich nichts. Ich habe nur gesagt gehabt, dass ich Autismus habe, und gefragt welche Nachteilsausgleiche es gäbe. Dann wurden mir obrige genannt, und mir wurde mitgeteilt, dass dies ins Zeugnis/Abschlusszeugnis käme. Vorlegen brauchte ich nichts, keine Diagnose und kein 'Attest'.

Zitat:
Wie würdest du das deuten?

Wie würde ich das wie deuten? Verstehe mal wieder nicht, was du mir sagen möchtest, sorry.

Zitat:
SH: ZVO §6,2

Das erscheint mir interessant. Danke für den Vermerk, das werde ich mir näher ansehen, und ggf. die zuständigen Personen darüber unterrichten.
26.02.10, 21:45:11

55555

Das Deuten bezog sich auf das Zitat darunter, war wohl etwas undeutlich von mir her formuliert.

Ich vermute mal die Regel wird das nicht sein, daß die Aussage eines Schülers einfach so reicht. Ohne Autismus zu benennen wäre das wohl noch unwahrscheinlicher geworden, schätze ich.
26.02.10, 21:49:07

Skugga

Zitat:
Das Deuten bezog sich auf das Zitat darunter, war wohl etwas undeutlich von mir her formuliert.

Gut, du legst kein Wert auf eine Antwort meinerseits. Ist auch okay.
01.03.10, 18:44:51

Morticia

So richtig geholfen hat mir jetzt eigentlich nur die erste Antwort von Skugga.

Also kann ich einfach dem Schulleiter einen Brief schreiben und er gewährt mir dann Nachteilsausgleich wenn er will?
Kann man es nicht irgendwie verhindern dass dieser Vermerk im Zeugnis erscheint? Denn wenn im Abschlusszeugnis drin steht dass ich wegen Autismus einen Nachteilsausgleich bekam würde sich das bestimmt fatal auf meine Bewerbungen für Arbeits- oder Studienplätze auswirken.
Vielleicht kann man den Schulleiter bitten 2 Versionen des Abschlusszeugmisses aus zu händigen, eines mit Vermerk und eines ohne(?)

Die Gesetzesklausel von Schleswig Holstein benötige ich nicht, die Schule um die es geht befindet sich in Niedersachsen.
01.03.10, 19:13:04

zoccoly

geändert von: zoccoly - 01.03.10, 19:26:16

Zuerst würde ich mit den entsprechenden Lehrern darüber sprechen, dass ich Probleme mit der Gruppenarbeit und mit dem Halten von gemeinsamen Referaten habe (Begründung, du kannst dabei deine Leistung nicht abrufen)
Wenn das nicht ausreicht, lass dir ein Attest vom Arzt (ohne A-Diagnose) ausstellen, so wie von 55555 schon erwähnt.
Für Ausflüge, Klassenfahrten und sonstigen Belustigungen besorge dir einen Krankenschein, bin zwar prinzipiell nicht dafür, aber dabei versäumst du nichts.

Edit: Umgehe den Nachteilsausgleich, ich sehe es auch so, dass ein Vermerk (wenn er überhaupt zulässig ist) für Bewerbungen nachteilig ist.
 
 
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