27.04.10, 20:11:28
Morticia
Ich habe inzwischen eine gesetzliche Klausel gefunden, die es Schulleitern untersagt in den Zeugnissen von Autisten einen schriftlichen Vermerk zu machen, dass der Schüler einen Nachteilsausgleich wegen Autismus hatte. Somit steht dem Nachteilsausgleich also nichts im Weg.
27.04.10, 20:28:31
haggard
hast du dafür eventuell einen link oder eine bezeichnung, damit andere in ihren bundesländern spezifisch danach schauen könnten um dies als hinweis für ihre schulleiter etc. zu nutzen?
28.04.10, 00:17:56
55555
Das was du gefunden hast kommt dem gleich, was ich auf der vorherigen Seite zitierte?