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Nach der reinen Rechtslehre sollten sich Gerichtsentscheidungen nur an Fakten und Gesetzen orientieren. Sogenannte Rechtsrealisten und andere Gelehrte sind jedoch der Ansicht, dass Richtersprüche auch von psychologischen, politischen und sozialen Faktoren beeinflusst werden, selbst wenn sie zum Teil zunächst unerheblich erscheinen. Diese Ansicht spiegelt sich in dem Sprichwort wider: "Recht sei was der Richter zum Frühstück gegessen hat." Genau diese Annahme prüften die Forscher um Shai Danziger von der Ben Gurion University of the Negev (Beer Sheva/Israel) in ihrer Untersuchung.
Sie analysierten 1112 richterliche Entscheidungen in Israel, zum größten Teil über Bewährungsanträge von Strafgefangen. Die Forscher prüften dabei, ob Ablehnung oder Gewährung der Anträge mit der Tageszeit, beziehungsweise den zwei Essenspausen der Richter im Zusammenhang stehen. Die Richter hatten an jedem Verhandlungstag jeweils eine gut halbstündige Frühstückspause und eine knapp einstündige Mittagspause. Ihr Arbeitstag wurde dadurch in drei Abschnitte unterteil.
Tatsächlich nahm die Anzahl der positiven Urteile innerhalb jeder der drei Tagesabschnitte kontinuierlich ab, von rund 65 Prozent am Anfang auf fast Null gegen Ende. Nach jeder Pause schnellte die Anzahl positiver Richtersprüche wieder auf rund 65 Prozent.