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Strafabgabe für Unternehmen mit wenig behindertem Personal soll verdoppelt werden

original Thema anzeigen

18.07.15, 20:02:11

55555

geändert von: 55555 - 18.07.15, 20:04:19

Wenn es wirklich wirken sollte und man an diese Art Instrument glaubt, wäre eine Verzehnfachung wohl sinnvoller. Es müßte wirklich wehtun, wenn die Behinderten dann auch besser behandelt werden sollten als heute leider noch oft. Aber die Richtung stimmt.
Zitat:
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Strafzahlungen für Unternehmen verdoppeln, wenn sie nicht genügend Schwerbehinderte beschäftigen. Die sogenannte Ausgleichsabgabe soll von derzeit durchschnittlich rund 2000 Euro je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz auf rund 4000 Euro pro Jahr steigen. Für den Fall, dass die Unternehmen ihr Verhalten nicht ändern, stiege das Aufkommen aus der Abgabe von derzeit rund 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro.

Quelle
22.07.15, 12:45:57

Gast

Hallo 55555,


"Schwerbehinderter" = GdB 50 oder mehr, mit Ausweis.
Alles andere zählt leider nicht.

Das bringt Menschen wie mir dann herzlich wenig.
Ich hätte absolut nichts dagegen, einen Ausweis zu besitzen, aber "nur" Autismus ist aus Sicht des Amtes "nicht schlimm genug", um einen Ausweis ausstellen zu können.

Ich wollte zwar dem Feststellungsbescheid widersprechen, aber aufgrund des Asperger-Autismus bin ich ein sehr langsamer Mensch und konnte die Widerspruchsfrist nicht einhalten, weil sie zu kurz war.

Das ist die eine Seite, die andere Sache ist: Wer outet sich schon gerne als "behindert" im Bewerbungsgespräch, wo es darum geht, sich als allerbesten Bewerber darzustellen?
Damit rückt man sich selbst zu sehr in negatives Licht.

Und wenn man dann keinen Ausweis hat, sondern lediglich den Diagnose-Wisch, dann zählt das vermutlich nicht(s) ...
22.07.15, 16:53:29

55555

Zitat von Gast:
Ich wollte zwar dem Feststellungsbescheid widersprechen, aber aufgrund des Asperger-Autismus bin ich ein sehr langsamer Mensch und konnte die Widerspruchsfrist nicht einhalten, weil sie zu kurz war.

Naja, darauf nun genauer einzugehen würde ein neues Thema werden. Aber du kannst jederzeit neu beantragen.
Zitat:
Wer outet sich schon gerne als "behindert" im Bewerbungsgespräch, wo es darum geht, sich als allerbesten Bewerber darzustellen?
Damit rückt man sich selbst zu sehr in negatives Licht.

Ja und zwar auch wenn man eingestellt wurde. Vielleicht würde es sich in mancher Hinsicht ändern, wenn es für die Unternehmen sehr teuer wäre zu wenig Behinderte im Personal zu haben. Aber alles ändert sich durch solche Regeln sicherlich nie, viel hängt ja an quasi-rassistischen Einstellungen bei anderen.
 
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