08.04.07, 20:22:13
Jana
Hallo, gibt es irgenwo Infos welche Ansprüche man nach eine Diagnosestellung rückwirkend stellen kann?
Mein Sohn bekommt ja über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld, da die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eintrat. Wie lange bekommt man überhaupt Kindergeld in so einem Fall?
LG
Jana
09.04.07, 15:53:54
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Das kann man bekommen, wenn die Behinderung als vor diesem Lebensjahr vorliegend anerkannt wird. Es ist nicht nötig, daß damals bereits eine Diagnose vorlag.